Mit Sicherheit spielen
Qualifizierte Spielplatzprüfung nach DIN 79161-1 und 2

Unser Angebot
Spielplätze sind für Kinder von großer Wichtigkeit, weil sie die Selbständigkeit und den Spaß an der Bewegung fördern. Doch wie muss dieser Raum beschaffen sein?
Wir helfen als qualifizierter Sicherheitspartner bei der laufenden Kontrolle und Wartung von Spielplätzen, der Abnahme neuer Spielgeräte und Sonderbauten sowie in der Planung neuer Spielplätze.
Raphael Klocke
Bergische Gasse 11
52066 Aachen
Tel: +49 (0)241 60955710
Fax: +49 (0)241 609557109
Mobil: +49 (0)171 2124650

BERATUNG
PRÜFUNG
INSTANDHALTUNG

Instandhaltung von Spielplatzgeräten
Für Inspektion, Wartung und Betrieb wurden für Eigentümer/Betreiber von Spielplatzgerätenin DIN EN 1176-7 klare Festlegungen getroffen:
Wenn Spielplatzgeräte nicht sicher sind, sollte der Zutritt für die Öffentlichkeit gesperrt werden.
Vom Eigentümer/Betreiber sind ein Kontrollbuch oder entsprechende Prüf- und Wartungsbögen zu führen.
Die Inspektion und Wartung der Spielplatzgeräte sollte nach den Anleitungen der Hersteller und mindestens in der Häufigkeit erfolgen, wie vom Hersteller angegeben.
Vom Eigentümer/Betreiber ist ein Inspektionsplan aufzustellen, der die lokalen Bedingungen, Herstellervorgaben und Inspektionsfristen enthält.
Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, sind diese sofort zu beheben oder es muss die weitere Benutzung durch Stilllegung oder Abbauen ausgeschlossen werden.
Der Betreiber sollte zur Abwendung von Haftungsansprüchen ein geeignetes System für das Sicherheitsmanagement der Spielplätze entwickeln. Dieses beinhaltet die Organisation, um die Sicherheit des Spielplatzes als Ganzes, einschließlich der Geräte und der Bodenbeläge zu beurteilen, zu erhalten und, wenn nötig, zu verbessern.
Abnahme des Spielplatzes nach Erstinstallation
Die DIN EN 1176 empfielt, dass der betriebssichere Zustand der Spielplatzgeräte nach Neuinstallation durch einen Sachkundigen auf Normkonformität überprüf werden sollte
Wir überprüfen Ihren neuinstallierten Spielplatz vor Inbetriebnahme nach DIN EN 1176.
Die erhalten dabei ein ausführliches Protokoll ähnlich der Hauptinspektion.
Nach DIN EN 1176-7 geforderte regelmäßige Inspektionen
a) Visuelle Routine-Inspektion
(wöchentlich bis täglich)
Inspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben haben.
Für stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann sich eine tägliche Inspektion erforderlich machen!
Schwerpunkte der Inspektion sind u.a. Sauberkeit (z.B. Glasbruch), Vandalismus, Beschaffenheit der Bodenoberflächen, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, zerbrochene, beschädigte oder fehlende Teile, übermäßiger Verschleiß von beweglichen Teilen, bauliche Stabilitätder Geräte.
b) Operative Inspektion
(alle 1 bis 3 Monate)
Im genannten Zyklus oder nach den Vorgaben des Herstellers/Vertreibers vornehmen.
Detaillierte Inspektion als die visuelle Routine Inspektion zur Überprüfung des Betriebes, Verschleißes und der Stabilität der Geräte (Schwerpunkte wie unter a) genannt).
c) Jährliche Hauptinspektion Feststellung des allgemein betriebssicheren Zustandes der Geräte,Fundamente und Oberflächen.
Die Hauptinspektion kann das Freilegen bestimmter Teile erforderlich machen. Dabei werden die Wirkung von Witterungseinflüssen, das Vorliegen von Verrottung oder Korrosion sowie jeglicher Veränderung der Anlagen-Sicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten oder ersetzten Anlagenteilen erfasst.
Die Inspektion a) und b) können von entsprechend geschultem Fachpersonal des Betreibers durchgeführt werden (Fachkraft für den sicheren Kinderspielplatz mit Sachkundenachweis gemäß DIN EN 1176)
Mit der jährlichen Hauptinspektion sollten Betreiber dagegen nur sogenannte „ qualifizierte Spielplatzplatzprüfer nach DIN SPEC 79161 Prüfung beauftragen, um Ihrer Fürsorgepflicht voll gerecht zu werden.
Überwachung der Prüffristen
Die DIN EN 1176 schreibt die regelmäßigen Prüffristen der Jahreshauptinspektion, sowie der operativen Inspektion vor.
Sie erteilen uns einen Inspektions- oder Wartungsvertrag und wir sorgen dafür, dass die entsprechenden Überprüfungen regelmäßig zum vereinbarten Zeitraum stattfinden. Sie erhalten im Anschluss automatisch die entsprechenden Berichte.
Wir empfehlen Ihnen, eine Spielplatzakte / ein Kontrollbuch anzulegen mit den Herstellerangaben zu Wartung und Instandhaltung der einzelnen Geräte, sowie der genauen Protokollierung der Zuständigkeiten, der durchgeführten Inspektionen, Wartungen und Reparaturen. Die Berichte sind im Haftungsfalle juristisch anerkannt.
Auf Wunsch: Beseitigung der Mängel - Instandsetzung

Kontaktieren Sie uns
Haben Sie Fragen zu unserem Angebot oder möchten Sie uns als Spielplatzprüfer beauftragen? Fühlen Sie sich frei uns zu kontaktieren.

Verkehrssicherungspflichten
der Betreiber von Spielplatzgeräten
Wer ein Spielplatzgerät in Verkehr bringt und es der Öffentlichkeit zugänglich macht, übernimmt damit dauerhaft umfangreiche Verkehrssicherungspflichten. Er hat dafür zu sorgen, dass Spielplatz und Spielplatzgeräte den aktuellen Normen entsprechen und regelmäßige Kontrollen, Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten an den Anlagen durchgeführt werden.
Gründe für Unfälle an Spielplatzgeräten sind neben der Fehleinschätzung der Kinder in Bezug auf die eigenen körperlichen Fähigkeiten oft der nicht vorhandene oder nicht funktionsfähige Fallschutz, die ungünstige Gestaltung oder Aufstellung der Spielplatzgeräte, technischen Mängel, Vandalismus oder Verschleiss.
Gesetzliche Grundlagen
In den nachfolgenden Gesetzen und Normen finden sich wichtige Aussagen und Anforderungen für den Betreiber bzw. Eigentümer von Spielplätzen (z.B.: in Städten und Gemeinden, in Schulen und Kindergärten, in Wohnanlagen, an Restaurants und Cafés, in Kleingartenanlagen, an Autobahnraststätten, in Ferienanlagen, usw.).
BGB § 823 (1)
Eine Verpflichtung zu Kontrolle und Wartung für Spielplätze wird für Betreiber aus dem Bürgerlichem Gesetzbuch §823 Schadensersatzpflicht, Absatz 1 begründet. Die Verkehrssicherungspflicht wird von den Gerichten aus diesem Paragraphen abgeleitet. Diese Pflicht bedeutet, dass jeder der für andere einen Spielplatz eröffnet, alles Zumutbare unternehmen muss um einen sicheren Spielbetrieb zu gewährleisten.
BGB § 823 (2)
Nach den § 823 Absatz 2 BGB kann in Haftung genommen werden, "...welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetzes verstößt."
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Der Zusammenhang zwischen der Verkehrssicherungspflicht und den einschlägigen Normen wird durch das Produktsicherheitsgesetz hergestellt.
Der ProdGS regelt in § 3, dass Produkte auf dem Markt nur bereitgestellt werden dürfen, wenn die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet wird.
In § 5 heißt es weiter, dass ein Produkt den Anforderungen entspricht, wenn die Normen die das Produkt betreffen eingehalten sind. Für Kinderspielgeräte sind das die Normen DIN EN 1176 und DIN EN 1177. Die Spielgerätenorm ist somit eine rechtliche Verpflichtung.
Neuer Text
DIN EN 1176
Die Normenreihe DIN EN 1176 und die DIN EN 1177 regeln die allgemeine und besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden.
Von Spielplatzbetreibern und Eigentümern ist besonders der Teil 7 der DIN EN 1176 zu beachten. Dieser gibt eine Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb von Spielplätzen, Spielplatzgeräten und Spielplatzböden, einschließlich Zusatzausstattungen.
DIN SPEC 79161 / DIN 79161
Ab dem Zeitpunkt der Abnahme hat der Betreiber die Überwachungs- und Kontrollpflicht. Diese kommt er auch nach, indem er die technische Prüfung von Spielplätzen an eine Fachfirma überträgt. Allerdings obliegt ihm dabei die Auswahl eines "qualifizierten" Unternehmens / Person. Diese Qualifikation kann durch eine erfolgreich absolvierte Ausbildung zum zertifizierten "Qualifizierten Spielplatzprüfer" nach DIN SPEC 79161 bzw. seit November 2016 nach DIN 79161 nachgewiesen werden.